böhm anwaltskanzlei.

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Presserechtlesen

Die Äußerung

Ausgangspunkt jeder presserechtlichen Fragestellung ist die Äußerung, die von einem Medium durch die jeweiligen Journalisten getätigt wurde. Je nach Medium kommen schriftliche oder mündliche Äußerungen in Betracht. Daneben stellen auch Bilder, Fotos, Grafiken, Karikaturen, Filme etc. Äußerungen i.S.d. Presserechts dar. Es sind verschiedene Arten der Äußerung zu unterscheiden, da sie zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Die Abgrenzung kann schwierig sein.

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Die Tatsache

Tatsachenbehauptungen sind Äußerungen, die auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden können. Dies bedeutet, dass Tatsachen dem Beweis zugänglich sind.

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Die Meinung

Meinungsäußerungen sind nicht auf richtig oder falsch hin überprüfbar. Sie sind von einem persönlichen „für möglich halten" oder „für nicht möglich halten" geprägt. Sie geben Bewertungen, Einschätzungen oder Ansichten über Sachverhalte wieder.

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Schmähkritik

Schmähkritik ist eine spezielle Art der Meinungsäußerung. Schmähkritik ist allerdings nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann untersagt werden.

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Sonderformen der Äußerung

Fragen, Satire und Karrikatur sind Sonderformen der Äußerung. Bei der Beurteilung der presserechtlichen Zulässigkeit sind verschiedene Besonderheiten zu beachten.

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