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Wie jedes Rechtsgebiet hat auch das Urheberrecht seine eigenen Rechtsbegriffe. Diese decken sich nicht unbedingt mit dem allgemeinen Verständnis des Wortlautes und bedürfen zum Teil sehr umfangreicher Interpretation. Zum besseren Verständnis werden auf den folgenden Seiten die für das Verständnis des Urheberrechts wesentlichen Begriffsdefinitionen dargestellt.



Urheber- und Medienrecht
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