böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Urheber- und Medienrecht

Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, § 44a UrhG

Im Online-Verkehr sind gewisse Vervielfältigungshandlungen schlicht technisch notwendig und begleitend, ohne dass hier urheberrechtlich schützenswerte Positionen betroffen wären. Deshalb regelt die Schranke des § 44a UrhG, dass derartige Vorgänge zulässig sind.

§ 44a UrhG nimmt vorübergehende Vervielfältigungshandlungen vom Urheberrecht des Urhebers aus. Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig, die flüchtig und begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen, sind zulässig, wenn es deren alleiniger Zweck ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes zu ermöglichen, und wenn sie keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Beispiele: Speichervorgänge auf Datenspeichern der Zugangsvermittler; Zwischenspeicherung bereits aufgerufener Netzinhalte auf dem Server des Anbieters, um bei erneutem späteren Abruf einen schnelleren Zugriff auf die Seite zu ermöglichen (Cache).

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenfrei. Wir antworten schnell und kompetent.

Anwaltliche Beratung im Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Typische Fragen des Urhebers sind etwa, ob ein Urheberrecht entstanden ist, welchen Inhalt das Urheberrecht hat und wie man sich gegen Urheberrechtsverletzungen verteidigen kann. Die Nutzer von Urheberrechten interessieren sich unter anderem dafür, wie Nutzungsrechte / Lizenzrechte erworben werden, was diese Nutzungsrechte kosten, welchen Inhalt sie haben und wie lange Nutzungsrechte "gelten". Diese und weitere urheberrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt indivduell am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

Termin vereinbaren

Mehr...


Anwaltliche Beratung im Presserecht

Anwalt PresserechtSpezielle Fragen zum Presserecht? Unklarheiten über Rechte und Pflichten? Als kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei beraten wir Sie kurzfristig, umfassend und effektiv zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Presserecht, z.B. zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Recht am eigenen Bild, der Gegendarstellung u.v.m. Ihre speziellen presserechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder bei einem persönlichen Treffen. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

Termin vereinbaren

Mehr...