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Start Urheber- und Medienrecht

Schutz des Veranstalters, § 81 UrhG

Dem Veranstalter stehen gem. § 81 UrhG ebenfalls Leistungsschutzrechte zu, falls es sich bei diesem um ein Unternehmen handelt. Die Leistungsschutzrechte des Veranstalters orientieren sich an denen des ausübenden Künstlers, ohne absolut deckungsgleich zu sein.

 

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Anwaltliche Beratung im Verlagsrecht

Anwalt VerlagsrechtBei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch einen Verlag fallen viele verschiedene Fragen an. Wir geben eine Orientierung z.B. zu Verwertungsarten, Laufzeiten des Vertrages, Höhe des Honorars etc. Ihre speziellen verlagsrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch zum Festpreis. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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Anwaltliche Beratung im Presserecht

Anwalt PresserechtSpezielle Fragen zum Presserecht? Unklarheiten über Rechte und Pflichten? Als kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei beraten wir Sie kurzfristig, umfassend und effektiv zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Presserecht, z.B. zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Recht am eigenen Bild, der Gegendarstellung u.v.m. Ihre speziellen presserechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder bei einem persönlichen Treffen. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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