 Beliebte Beiträge zum Presserecht
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Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Individuen vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Es wurde von Bundesgerichtshof herausgearbeitet und vom Bundesverfassungsgericht vielfach bestätigt. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht verschiedene Fallgruppen entwickelt. Für die Presse stellt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht die wichtigste Grenze bei der Berichterstattung dar. Verletzt die Berichterstattung den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ist diese regelmäßig unzulässig und kann zu unterschiedlichen Ansprüchen des Betroffenen (z.B. Unterlassung, Gegendarstellung oder Geldentschädigung) führen.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. November 2012 um 16:11 Uhr
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
Das Recht am eigenen Namen ist ebenfalls Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Namensschutz ist zudem in § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es erstreckt sich umfassend auf den Vor- und auf den Nachnamen. Dritte dürfen den Namen einer Person nicht unbefugt gebrauchen. Dabei ist anerkannt, dass sich der Namensschutz auch auf Künstlernamen erstreckt, wenn der Künstlername derart eng mit der Person verbunden ist, dass er Identitätsmerkmal und Ausdruck der Individualität ist.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:27 Uhr
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
Das Recht am eigenen Bild als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gibt jedem Menschen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und wie sein Bildnis verbreitet wird. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ist in den §§ 22 ff. des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Bildenden Künste und der Fotografie (KUG) enthalten.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:26 Uhr
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der von einer Berichterstattung Betroffene einen Anspruch auf Gegendarstellung geltend machen. Der Anspruch eines Betroffenen auf Gegendarstellung beruht auf dem Gedanken der „Waffengleichheit". Er soll dem Betroffenen die Möglichkeit geben, in vergleichbarer Form wie das Medium, seine Position darzulegen. Soweit die Voraussetzungen beachtet werden, ist das Medium verpflichtet, die Gegendarstellung zu veröffentlichen. Diese Pflicht trifft das Medium unabhängig davon, ob die vom Medium getätigte Erstmitteilung wahr oder unwahr oder ob der Betroffene tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:29 Uhr
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
Das Recht am eigenen Wort stellt ebenfalls eine Ausgestaltung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung in der Kommunikation mit anderen. Dieses Selbstbestimmungsrecht bezieht sich neben gesprochenen und geschriebenen Worten auf alle in sonstiger Weise möglichen Kommunikationswege.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:26 Uhr
Gegenstand des Presserechts sind öffentliche Äußerungen. Deshalb wird teilweise auch vom Äußerungsrecht gesprochen. Das Presserecht fragt danach, welche Äußerungen zulässig sind und welche Ansprüche gegen unzulässige Äußerungen bestehen. Öffentliche Äußerungen finden oftmals in einem Spannungsfeld statt, welches einerseits von der Presse- / Meinungsfreiheit und andererseits von den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen geprägt ist. Presserechtliche Regelungen sind nicht nur auf die klassischen Medien wie Print, Rundfunk (einschließlich der Fernsehsender) und Film anwendbar, sondern insbesondere auch auf die neuen Medien wie das Internet. Auch der über eine Website online Publizierende darf sich nur im Rahmen der presserechtlichen Grenzen bewegen.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. November 2012 um 16:10 Uhr
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.
Durch die Berichtigungsansprüche kann die Presse verpflichtet werden, falsche frühere Tatsachenbehauptungen zu korrigieren. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Berichtigung, insbesondere den Widerruf und die Richtigstellung einer Äußerung. Mit dem Widerruf erhält der Betroffene die Möglichkeit, eine bisherige rechtswidrige Störung zu beseitigen, um damit den Zustand seiner Rufbeeinträchtigung zu beseitigen. Die Richtigstellung kann als etwas schwächere Form des Widerrufs angesehen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:30 Uhr
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