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Urheber- und Medienrecht

UrheberrechtVerlagsrecht PresserechtInternetrecht FilmrechtRundfunkrecht

Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Urhebers zu den Verwertern und Nutzern seiner Werke. Das Medienrecht befasst sich als Querschnittsmaterie mit rechtlichen Fragen der Information und der Kommunikation. Wichtige Teilbereiche des Medienrechts sind das Presserecht, Internetrecht, Filmrecht und Rundfunkrecht. Die Übergänge der einzelnen Teilbereiche sind - nicht zuletzt augfrund der voranschreitenden Konvergenz der Medien - fließend.

Urheberrecht

UrheberrechtDas Urheberrecht enthält Regelungen zum Schutz von Werken zugunsten des jeweiligen Urhebers. Im Urheberrecht werden Inhalt und Umfang des Schutzes sowie die Folgen von Verletzungen des Urheberrechts geregelt. Zentrale Rechtsquelle ist das Urheberrechtsgesetz.

Im Urheberrechtsgesetz ist auch das Urhebervertragsrecht geregelt. Es dient der Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke. Durch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten kann der Urheber wirtschaftlichen Nutzen aus dem von ihm geschaffenen Werk ziehen.

Weitere Einzelheiten zum Urheberrecht...

Verlagsrecht

VerlagsrechtDas Verlagsrecht regelt die Verwertung von Werken der Literatur oder der Tonkunst. Spezielle Regelungen hierzu finden sich im Verlagsgesetz. Das Verlagsgesetz findet allerdings nur insoweit Anwendung, wie die Parteien keine abweichenden individuellen Regelungen in einem gesonderten (Lizenz-) Vertrag getroffen haben.

Weitere Einzelheiten zum Verlagsrecht...

Presserecht

PresserechtDas Presserecht befasst sich mit öffentlichen Äußerungen durch die Presse und sonstiger Personen. Gegenstand sind sowohl die Wortberichterstattung als auch die Bildberichterstattung in beliebigen Medien. Die Übergänge zu sonstigen Rechtsgebieten des Medienrechts wie z.B. dem Rundfunkrecht sind fließend.

Das Presserecht ist geprägt vom Spannungsfeld der Presserfreiheit einerseits und dem (allgemeinen) Persönlichkeitsrecht der Betroffenen andererseits. Bei Kollisionen der beiden Rechts ist eine individuelle Interessensabwägung im Einzelfall vorzunehmen.

Weitere EInzelheiten zum Presserecht...

Weitere Bereiche des Urheber- und Medienrechts

Anwalt für Urheber- und Medienrecht

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Anwaltliche Beratung im Presserecht

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Anwaltliche Beratung im Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Typische Fragen des Urhebers sind etwa, ob ein Urheberrecht entstanden ist, welchen Inhalt das Urheberrecht hat und wie man sich gegen Urheberrechtsverletzungen verteidigen kann. Die Nutzer von Urheberrechten interessieren sich unter anderem dafür, wie Nutzungsrechte / Lizenzrechte erworben werden, was diese Nutzungsrechte kosten, welchen Inhalt sie haben und wie lange Nutzungsrechte "gelten". Diese und weitere urheberrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt indivduell am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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