


Urheber- und Medienrecht
das Urheber- und Medienrecht
Zum Urheber- und Medienrecht gehören alle Regelungen, die das Ergebnis geistiger Leistungen auf künstlerischem Gebiet schützen und dessen Verwertung ermöglichen. Hinzu kommen Regelungen über die Zulässigkeit von Äußerungen in den Medien.
Einzelne Rechtsgebiete: Urheberrecht | Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen | Geschmacksmusterrecht | Presserecht | Verlagsrecht | Rundfunkrecht | Recht der Unterhaltungs und Kulturveranstaltungen | Recht der Kulturförderung
Siehe auch: Häufige Rechtsfragen | Urteile | Individuelle Rechtsberatung zum Urheber- und Medienrecht
Anwalt für Urheber- und Medienrecht
Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.
Neueste Beiträge zum Urheber- und Medienrecht
Donnerstag, 27. Mai 2010
Verlagsrechtliche Definitionen
Das Verlagsrecht und insbesondere das Verlagsgesetz arbeiten mit verschiedenen Definitionen, deren Bedeutung sich nicht allein aus deren Wortlaut erschließen lässt. Zur Erleichtertung des Verständnisses der verlagsrechtlichen Beiträge werden daher nachfolgend die wichtigsten Begriffe des Verlagsrechts definiert.
Weiterlesen...Montag, 17. Mai 2010
Das Werk
Das Werk ist der zentrale Begriff im Urheberrecht. Die einzige Voraussetzung für das Entstehen eines Urheberrechtes ist das Vorliegen eines Werkes. Anders als etwa im Patentrecht oder bei weiteren gewerblichen Schutzrechten bedarf es also keines konstitutiven Staatsaktes (wie z.B. der Patenterteilung). Das Urheberrecht entsteht mit der Erstellung des Werkes. Eng mit dem Werk verknüpft, mit diesem aber nicht zu verwechseln ist der Werktitel. Dieser stellt regelmäßig kein Werk dar, genießt allerdings eigenständigen Schutz.
Weiterlesen...Samstag, 10. April 2010
Einführung in das Verlagsrecht
Die Entstehung eines Buches setzt das Zusammenwirken von Autor und Verleger voraus.[1] Das Verlagsrecht regel die Rechtsbeziehung dieser beiden zueinander. Das Verlagsrecht stellt gleichzeitig einen Teil des Urhebervertragsrechts und ein urheberrechtliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 1 S. 1 UrhG dar. Mithin ist das Verlagsrecht eng mit dem Urheberrecht verbunden und teilt mit diesem einen gemeinsamen Zweck, namentlich Schutz der Befugnis zur ausschließlichen Vervielfältigung und Verbreitung eines in bestimmte Form gebrauchten Geisteswerkes.
Weiterlesen...Mehr Beiträge zum Urheberrecht... | Mehr Beiträge zum Presserecht... | Mehr Beiträge zum Urhebervertragsrecht... | Mehr Beiträge zum Verlagsrecht...



Urheber- und Medienrecht


