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Start Urheber- und Medienrecht

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das Urheber- und Medienrecht

Zum Urheber- und Medienrecht gehören alle Regelungen, die das Ergebnis geistiger Leistungen auf künstlerischem Gebiet schützen und dessen Verwertung ermöglichen. Hinzu kommen Regelungen über die Zulässigkeit von Äußerungen in den Medien.

Einzelne Rechtsgebiete: Urheberrecht | Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen  | Geschmacksmusterrecht | Presserecht | Verlagsrecht | Rundfunkrecht | Recht der Unterhaltungs und Kulturveranstaltungen | Recht der Kulturförderung

Siehe auch: Häufige Rechtsfragen | Urteile | Individuelle Rechtsberatung zum Urheber- und Medienrecht

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Neueste Beiträge zum Urheber- und Medienrecht

Verlagsrechtliche Definitionen

Das Verlagsrecht und insbesondere das Verlagsgesetz arbeiten mit verschiedenen Definitionen, deren Bedeutung sich nicht allein aus deren Wortlaut erschließen lässt. Zur Erleichtertung des Verständnisses der verlagsrechtlichen Beiträge werden daher nachfolgend die wichtigsten Begriffe des Verlagsrechts definiert.

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Das Werk

Das Werk ist der zentrale Begriff im Urheberrecht. Die einzige Voraussetzung für das Entstehen eines Urheberrechtes ist das Vorliegen eines Werkes. Anders als etwa im Patentrecht oder bei weiteren gewerblichen Schutzrechten bedarf es also keines konstitutiven Staatsaktes (wie z.B. der Patenterteilung). Das Urheberrecht entsteht mit der Erstellung des Werkes. Eng mit dem Werk verknüpft, mit diesem aber nicht zu verwechseln ist der Werktitel. Dieser stellt regelmäßig kein Werk dar, genießt allerdings eigenständigen Schutz.

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Einführung in das Verlagsrecht

Die Entstehung eines Buches setzt das Zusammenwirken von Autor und Verleger voraus.[1] Das Verlagsrecht regel die Rechtsbeziehung dieser beiden zueinander. Das Verlagsrecht stellt gleichzeitig einen Teil des Urhebervertragsrechts und ein urheberrechtliches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 1 S. 1 UrhG dar. Mithin ist das Verlagsrecht eng mit dem Urheberrecht verbunden und teilt mit diesem einen gemeinsamen Zweck, namentlich Schutz der Befugnis zur ausschließlichen Vervielfältigung und Verbreitung eines in bestimmte Form gebrauchten Geisteswerkes.

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