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Steuerverfahrensrecht

steuerstreitUnter dem Oberbegriff Steuerverfahrensrecht (auch "Steuerstreit") werden alle streitigen Auseinandersetzungen zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt über Steuern und Abgaben zusammen gefasst. Dabei lassen sich die behördlichen bzw. außergerichtlichen Verfahren mit dem Finanzamt und die gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht unterscheiden. Hohe Praxisrelevanz haben neben Steuer- und Haftungsbescheiden im Allgemeinen vor allem das Einspruchsverfahren beim Finanzamt und das Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Steuerstreit: Regelungen der Abgabenordnung (AO) und der Finanzgerichtsordnung (FGO)

Regelungen zum außergerichtlichen Steuerstreit finden sich vor allem in der Abgabenordnung (AO). Diese betreffen die verschiedenen Verfahren beim Finanzamt, insbesondere die Steuererhebung und das Einspruchsverfahren gegen rechtswidige Steuerbescheide. Gerichtliche Verfahren sind in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt. Hier finden sich Einzelheiten zu Klageverfahren, der Aussetzung der sofortigen Vollziehung (AdV) etc.

Einspruch beim Finanzamt 

einspruch_finanzamtDer Einspruch gegen den Steuerbescheid eröffnet das Rechtsbehelfsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft das Finanzamt nochmals die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Steuerbescheids. Im Ergebnis kann das Finanzamt den Ausgangsbescheid bestätigen oder zugunsten des Steuerpflichtigen abändern. Auch eine Abänderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen ist möglich (sog. "Verböserung"). Bei der Einlegung eines Einspruchs ist unbedingt die Einspruchsfrist zu beachten. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Einspruch unzulässig.

Weitere Einzelheiten zum Einspruchsverfahren... 

Klage beim Finanzgericht

Klage FinanzgerichtMit einer Klage beim Finanzgericht können Steuer- und Einspruchsentscheide nochmals überprüft werden. Dies geschieht durch das Finanzgericht als in steuerlichen Angelegenheiten besonders kompetentes Gericht. Dadurch hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine unabhängige Überprüfung der Entscheidung des Finanzamtes herbeizuführen.

Weitere Einzelheiten zur Klage beim Finanzgericht...

Weitere Themen im Steuerverfahrensrecht

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. Juli 2012 um 12:34 Uhr  

Anwaltliche Beratung im Steuerrecht

Anwaltliche Beratung im SteuerrechtFinanzämter fordern eine Vielzahl an (Steuer-) Erklärungen, setzen Fristen und erheben vor allem Steuern. Die damit verbundenen Konfliktfelder sind vielfältig.  Wir beraten Sie von der Steuererklärung über das Einspruchsverfahren bis zum finanzgerichtlichen Verfahren. Die steuerliche Beratung erfolgt zum Festpreis. Ihre speziellen Fragen zum Steuerrecht beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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