Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die man Angebot und Annahme nennt. Trifft ein wirksames Angebot, auf eine wirksame Annahme, wird damit ein Vertrag mit Leistungs- und Rücksichtnahmepflichten geschlossen. Zugleich entsteht ein Anspruch, auf Einhaltung dieser Pflichten; der vertragliche Erfüllungsanspruch.
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