Für gewöhnlich werden Verträge ohne weiteres wirksam. Zum Schutze unterlegener Vertragsparteien stellt das Gesetz an manchen Stellen Wirksamkeitserfordernisse auf, ohne die der Vertrag nicht wirksam wird. Weiterlesen...
|
|
|
Wirksamkeitserfordernisse VertragFür gewöhnlich werden Verträge ohne weiteres wirksam. Zum Schutze unterlegener Vertragsparteien stellt das Gesetz an manchen Stellen Wirksamkeitserfordernisse auf, ohne die der Vertrag nicht wirksam wird. Weiterlesen... |
|
|
|