Nachfolgend sind ausgewählte Beispiele für unwirksame AGB zusammengestellt. Es handelt sich dabei um besonders problematische und in der Praxis häufiger auftretende Konstellationen. Allerdings handelt es sich bei den Beispielen lediglich um eine kleine Auswahl, die sich zwar auf wichtige Fälle konzentriert, jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Hinzu kommt, dass die Gerichte konstant weitere Entscheidungen zur Wirksamkeit beisteuern und so die Rechtslage zu AGB einem stetigen Wandel unterliegt.
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