In bestimmten Fällen liegen zwar Vertragsbedingungen vor, die nach der gesetzlichen Definition als AGB zu qualifizieren sind. Dennoch müssen die teilweise strengen gesetzlichen Vorgaben des AGB-Rechts ganz oder teilweise nicht beachtet werden, da eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme gegeben ist. Dies kann sich aus Gründen, die in der Person der Vertragsparteien liegen oder aus sachlichen Gründen ergeben.
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