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AGB-Rechtlesen

Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Nach der gesetzlichen Definition in § 305 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt.

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Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Regelungen in den AGB können im Einzelfall missverständlich oder mehrdeutig sein. Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass sich die Bedeutung einer bestimmten Regelung nicht sofort erschließt oder dass sogar mehrere Deutungsmöglichkeiten vorhanden sind. In diesen Fällen sind die AGB auszulegen. Der Gesetzgeber und die Gerichte haben hierzu besondere Maßstäbe entwickelt.

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Anwendungsbereich der AGB-Vorschriften

In bestimmten Fällen liegen zwar Vertragsbedingungen vor, die nach der gesetzlichen Definition als AGB zu qualifizieren sind. Dennoch müssen die teilweise strengen gesetzlichen Vorgaben des AGB-Rechts ganz oder teilweise nicht beachtet werden, da eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme gegeben ist. Dies kann sich aus Gründen, die in der Person der Vertragsparteien liegen oder aus sachlichen Gründen ergeben.

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Rechtsfolgen unwirksamer AGB

Die Rechtsfolgen unwirksamer AGB sollen den Kunden nicht übermäßig belasten. Wäre der gesamte Vertrag, aufgrund der Unwirksamkeit der AGB nach § 139 BGB nichtig, so stünde der Kunde ggf. ganz ohne vertragliche Ansprüche da. Um diese unerwünschte Folge für den Kunden zu vermeiden, legt § 306 Abs. 1 BGB fest, dass der Vertrag abgesehen von den unwirksamen Klauseln wirksam bleibt.

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Wirksamkeit von AGB

Wurden AGB in den Vertrag einbezogen, so sind sie zwar Bestandteil des Vertrages, müssen jedoch nicht zwingend wirksam sein. Ob die Klauseln in den AGB auch wirksam sind, ist mit der so genannten Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB zu ermitteln.

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Einführung in das Recht der AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil sowohl des geschäftlichen, als auch des privaten Alltags. In einer Vielzahl von Rechtsgeschäften sind sie unverzichtbares Hilfsmittel zur schnellen und effizienten Regelung standardisierter Sachverhalte. Es müssen jedoch verschiedene Punkte sorgfältig beachtet werden.

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Bedeutung und Verbreitung von AGB

Im täglichen Leben existieren zahllose Rechtsgeschäfte, die vollzogen werden. Egal, ob man ein Ticket für die U-Bahn löst, eine Zeitung ersteht, mit dem Handy telefoniert, ein Kino oder Museum besucht, oder im Supermarkt Lebensmittel für den täglichen Bedarf besorgen will. Auch im Internet werden Rechtsgeschäfte abgeschlossen. Sie bilden also die Grundlage unserer geschäftlichen Tätigkeiten. Fast genauso oft finden sich AGB als Bestandteile dieser Verträge, auch wenn man hierzu schon ein wenig genauer hinschauen muss.

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Einbeziehung von AGB in den Vertrag

Die bloße Erstellung von AGB reicht nicht aus, damit diese auch Geltung erlangen. Sie müssen vielmehr auch zusätzlich in den jeweiligen einzelnen Vertrag einbezogen werden. Hierzu stellt das Gesetz bestimmte Anforderungen auf.

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