Eine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke.
Definition der Marke
Wie oben erwähnt handelt es sich bei einer Marke um ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt.
Diese Definition der Marke kann aus § 3 Abs. 1 MarkenG abgeleitet werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Norm selbst keine Definition der Marke vornimmt. Es existiert keine gesetzliche Definition der Marke.
Der in § 3 Abs. 1 MarkenG genannte Markenbegriff ist weit auszulegen. Grundsätzlich sind vielfältige Erscheinungsformen einer Marke vorstellbar. Fast alle Zeichen und Zeichenkombinationen können als Marke verwendet werden. Allerdings ist in einigen (wenigen) Fällen die Markenfähigkeit von Zeichen abzulehnen. Dies kann eventuell ausländische Schriftzeichen betreffen, die kaum ein Inländer versteht. Auch beliebig wechselnde Form- oder Farbkombinationen sind nicht markenfähig.
Funktionen der Marke
Die Marke hat verschiedene Funktionen. Markenfunktionen sind ebenfalls nicht gesetzlich geregelt, jedoch bei der Auslegung markenrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen. Wichtige Markenfunktionen sind:
- Herkunftsfunktion
- Qualitätsfunktion
- Werbefunktion
Formen der Marke


Eine Marke kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. In § 3 Abs. 1 MarkenG, Art. 4 GMV, §§ 6-12 MarkenV sind die folgenden Markenformen beispielhaft aufgeführt:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können beliebige weitere (neue) Markenformen geschützt sein. Auch die Komination der verschiedenen Markenformen ist grundsätzlich vorstellbar. Die Voraussetzungen für den Markenschutz müssen dabei allerdings immer vorliegen.
Anwalt für Markenrecht
Benötigen Sie individuelle Rechtsberatung im Markenrecht? Gerne beraten wir Sie individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Angebot, weitere Details oder eine schnelle Erstberatung. Unsere Antwort und einen eventuellen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig. Unseren Mandanten bieten wir zudem einen verschlüsselten Online-Zugang zu ihren Akten an.



Marke



Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie individuell zu allen Fragen des Markenrechts, z.B. zu Markenformen, Markenklassen, Markenschutz, Markenfähigkeit oder markenrechtliche Verletzungsverfahren. Ihre speziellen markenrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.