Man kann verschiedene Arten der Lizenzierung unterscheiden. Grundlegend unterscheiden sich dabei die einfache Lizenz und die ausschließliche Lizenz (auch exklusive Lizenz genannt). Während bei der einfachen Lizenz mehrerer Lizenznehmer die Lizenz nutzen können, ist bei der ausschließlichen Lizenz in der Regel nur ein Lizenznehmer berechtigt, nämlich der "exklusive Lizenznehmer". Dieser kann ggf. auch den Lizenzgeber von der weiteren Nutzung des Lizenzgegenstandes ausschließen. Zu beachten ist, dass die Terminologie der Lizenzarten in der Praxis uneinheitlich verwendet wird. Außerdem existieren verschiedene Unterformen der Lizenzen, so dass in jedem Fall im Lizenzvertrag eine Klarstellung bzw. Definition der von den Parteien konkret gewünschten Lizenz erfolgen sollte.
Einfache Lizenz
Soweit eine einfache Lizenz eingeräumt ist, ist deren Inhaber berechtigt, den Lizenzgegenstand neben dem Lizenzinhaber zu nutzen. In welchem Umfang und auf welche Art regelt der Lizenzvertrag. Außerdem können weitere berechtigte Lizenznehmer vorhanden sein, die den Lizenzgegenstand ebenfalls nutzen dürfen.
Beispiel: McDonald´s Deutschland räumt den Betreibern der verschiedenen Schnellrestaurants eine einfache Lizenz an der Nutzung der verschiedenen Kennzeichen (Name, Slogan, Logo etc.) ein. Jeder einzelne Betreiber kann die Kennzeichen neben den anderen Betreibern nutzen.
Ausschließliche / exklusive Lizenz
Bei einer exklusiven Lizenz kann der Inhaber alle anderen Personen von der Nutzung des Lizenzgegenstandes ausschließen. Dies betrifft regelmäßig auch den Lizenzgeber selbst.
Beispiel: Der Beststellerautor Stephen K. räumt seinem Verleger B das exklusive Nutzungsrecht an seinem Buch ein. Begrenzungen hinsichtlich des Nutzungsrechts werden nicht vorgenommen. Damit ist alleine der Verleger B berechtigt, Bücher zu drucken und zu verkaufen. Stephen K. kann sein Werk nicht mehr dergestalt nutzen, dass er weitere Bücher selbst drucken lässt und verkauft.
Individuelle Lizenzierung
Die Grundformen der Lizenz (einfache oder ausschließliche Lizenz) können im Rahmen einer individuellen Lizenzierung unterschiedlich beschränkt werden. Soll eine beschränkte Lizenz eingeräumt werden, bestimmen die Vertragsparteien den konkreten Umfang. Möglich ist es, den Umfang der Nutzung räumlich, zeitlich und/oder inhaltlich zu beschränken.
Beispiele: (1) Es wird ein Nutzungsrecht zum Verkauf von DVD´s in Deutschland (räumliche Beschränkung) für das Jahr 2009 (zeitliche Beschränkung) für den Privatgebrauch (inhaltliche Beschränkung) eingeräumt.
(2) Die Marke eines Begleidungsherstellers wird an einen Brillenhersteller zur Verwendung auf den Brillengestellen lizenziert und damit eine produktgruppenbezogene Beschränkung vorgenommen.
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Lizenzierung: einfache, ausschließliche und exklusive Lizenz


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