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Leistungsschutzrechte

LeistungsschutzrechteLeistungsschutzrechte sind dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Sie unterscheiden sich vom weiter gehenden Urheberrecht in ihrem Umfang, oftmals vor allem durch eine kürzere Schutzdauer. Die Leistungsschutzrechte sind in  den §§ 70-95 UrhG geregelt. Sie behandeln den Schutz von wissenschaftlichen und künstlerischen Leistungen oder Investitionen von Unternehmen, die auf dem Gebiet der Auswertung der Werke tätig sind. Leistungsschutzrechte sind keine Urheberrechte. Sie weisen jedoch gewisse Ähnlichkeiten mit den urheberrechtlich geschützten Werken auf, weshalb sie auch Nachbarrechte genannt werden.

Einzelne Leistungsschutzrechte

Im Überblick stellt sich der ergänzende Leistungsschutz wie folgt dar:

Wesen und Besonderheiten der Leistungsschutzrechte

Leistungsschutzrechte sind Immaterialgüterrechte für Werkmittler (z.B. den Tonträgerhersteller oder den ausübenden Künstler). Sie schützen dessen Leistung in Form der Vermittlung eines Werkes. Dabei ist es häufig, nicht jedoch immer erforderlich, dass ein Werk vorliegt. Grundsätzlich sind Leistungsschutzrechte unabhängig von den Urheberrechten an den jeweiligen Werken zu beurteilen.

Leistungsschutzrechte sind im Gesetz einzeln aufgeführt. Die Leistungsschutzrechte werden definiert und ihr Umfang genau festgelegt. Oftmals findet eine Verweisung auf die Regelungen des Urheberrechts statt, die dann angewandt werden können. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass es durchaus auch zu Abweichungen kommen kann. Vor allem die Schutzdauer liegt bei den Leistungsschutzrechten unter der der Urheberrechte.

Anwälte für Urheberrecht und Leistungsschutzrechte

  • Team der böhm anwaltskanzlei.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Juli 2012 um 11:06 Uhr  

Anwaltliche Beratung im Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Typische Fragen des Urhebers sind etwa die Schutzentstehung, welchen Inhalt das Urheberrecht hat und wie man sich gegen Urheberrechtsverletzungen verteidigen kann. Die Nutzer von Urheberrechten interessieren sich unter anderem dafür, wie Nutzungsrechte / Lizenzrechte erworben werden, was diese Nutzungsrechte kosten, welchen Inhalt sie haben und wie lange Nutzungsrechte "gelten". Diese und weitere urheberrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt indivduell am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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