
Der Markenlizenzvertrag regelt Art und Umfang der Nutzung von Marken. Die Vertragsparteien können umfangreiche individuelle Regelungen treffen, insbesondere können beliebige zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen vereinbart werden oder neben der einfachen / nicht ausschließlichen Markenlizenz auch eine exklusive / ausschließliche Markenlizenz vereinbart werden. Wir beraten Sie zu den für Sie optimalen Möglichkeiten bei einer Markenlizenz und setzen diese anschließend mit einem individuellen Markenlizenzvertrag für Sie um. Gerne übersenden Ihnen ein individuelles Angebot.
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