Ein Dienstvertrag regelt Einzelheiten im Zusammenhang mit der Erbringung von Diensten bzw. Dienstleistungen. Demzufolge hat der Dienstvertrag in einer Dienstleistungsgesellschaft eine hohe Bedeutung. Durch den Dienstvertrag verpflichtet sich eine Vertragspartei, zur Leistung der versprochenen Dienste und die andere Vertragspartei zur Gewährung der vereinbarten Vergütung.



Bei Unsicherheiten zu bestehenden Verträgen helfen wir Ihnen ebenso wie bei der Konzeption neuer Verträge. Einen ersten Überblick über den individuellen vertraglichen Regelungsbedarf und die rechtlichen Möglichkeiten bieten wir im Rahmen unserer vertragsrechtlichen Beratung zum Festpreis an. Ihre speziellen Fragen zum Vertragsrecht beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.