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Start Kompetenzen Verfahrens- / Prozessrecht
Verfahrens- und ProzessrechtlesenBeliebte Beiträge zum Verfahrens- und Prozessrecht

Abmahnung

Die Bedeutung der Abmahnung nimmt nicht zuletzt im Zusammenhang mit stetig wachsenden E-Commerce Aktivitäten zu. Ausgangspunkt sind insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechtsvertöße. Nachfolgend wird auf Grundlagen, Reaktionsmöglichkeiten und die Kosten der Abmahnung eingegangen.

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Einstweilige Verfügung

Grundsätzlich ist bei den gerichtlichen Verfahrensarten zwischen dem einstweiligen Rechtsschutz und dem Hauptsacheverfahren zu unterscheiden. Ersterem kommt  unter anderem im gewerblichen Rechtsschutz und im Wettbewerbsrecht eine besonders hohe Bedeutung zu. Die Schäden die dort durch Rechtsverletzungen eintreten können, sind oft irreversibel und nachhaltig. Mit der einstweiligen Verfügung kann hierauf schnell reagiert werden. Sie stellt daher ein probates Mittel dar, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

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Klageverfahren

Die zivilrechtlichen Ansprüche können im Hauptsacheverfahren durch Leistungs- und Feststellungsklage geltend gemacht werden. Das Hauptsacheverfahren schließt sich entweder an den einstweiligen Rechtschutz an oder es wird eigenständig durchgeführt.

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Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Ziel einer Abmahnung ist die schnelle und abschließende außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits. Hierzu wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung abgegeben. Mit dieser Erklärung gibt der Verletzer zu verstehen, dass er sein bisheriges rechtswidriges Verhalten nicht weiter fortsetzt. Zugleich verspricht er für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen können entweder wie vom Abmahnenden gefordert, oder ggf. auch in modifizierter Form abgegeben werden.

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Abschlussschreiben

Mit der einstweiligen Verfügung liegt dem Antragssteller zwar ein Titel vor, dieser ist jedoch nur ein vorläufiger, da eine endgültige Klärung durch Urteil im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat. Das so genannte Abschlussschreiben kann die Vorläufigkeit der Verfügung beseitigten.

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Schutzschrift

Da die Entscheidung über die einstweilige Verfügung häufig ohne mündliche Verhandlung erfolgt, hat der Antragsgegner kaum Möglichkeiten, auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Soweit der Betroffene den Erlass einer einstweiligen Verfügung befürchtet, z.B. in Fällen, in denen sich der Betroffene zu Unrecht abgemahnt fühlt, kann er versuchen, der zu erwartenden einstweiligen Verfügung zuvorzukommen. Dies ist ihm durch die Hinterlegung einer Schutzschrift möglich.

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Beteiligte bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

Ansprüche werden zwischen dem Anspruchsberechtigten und dem Anspruchsverpflichteten geltend gemacht und durchgesetzt. Man spricht dabei auch von der Aktivlegitimation und der Passivlegitimation. Je nachdem, welches Rechtsgebiet betroffen ist, können unterschiedliche Personen an der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen beteiligt sein.

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