böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Rundfunkrechtlesen

Der Rundfunkbegriff

Der Begriff des Rundfunks ist in § 2 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) definiert. Er umfasst sowohl den Hörrundfunk, als auch den Fernsehrundfunk (vgl. BVerfGE 12, 205, 226; 31 314, 315). Dieser einfachgesetzliche Rundfunkbegriff ist vom verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff zu unterschieden. Vereinfacht läßt sich sagen, dass der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist als Schutznorm weit zu interpretieren, der einfachgesetzliche Rundfunkbegriff dagegen enger.

Weiterlesen...
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. November 2012 um 09:17 Uhr
 

Das duale Rundfunksystem

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung (starke Suggestivkraft, Breitenwirkung, Aktualität) wollte man diesen nicht den Kräften des freien Marktes überlassen, sondern einer staatlichen Regulierung unterwerfen. Andererseits sollten die Rundfunkanstalten aber auch nicht zu staatsnah organisiert sein, um ihrer Kritik- und Kontrollfunktion gerecht werden zu können. Es sollte eine gewisse Unabhängigkeit behalten werden.

Weiterlesen...
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. November 2012 um 09:51 Uhr