Die privaten Rundfunkanstalten erhalten keine finanziellen Mittel aus den Rundfunkgebühren, § 43 Abs. 1 S. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Sie finanzieren sich durch Werbung, Teleshopping, Spenden, Sponsoring, Verwertung von Programminhalten, Merchandising und Einnahmen aus entgeltlich gegenüber dem Verbraucher angebotenen Leistungen wie bspw. Pay-TV.1
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