Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befinden sich in den §§ 305 ff. BGB. Wird gegen diese Normen verstoßen, kann zugleich eine unlautere Wettbewerbshandlung vorliegen, wobei insbesondere § 4 Nr. 11 UWG einschlägig sein kann. Dies kann Konkurrenten insbesondere zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen veranlassen. Einzelheiten zum Recht der AGB befinden sich bei der Darstellung des Vertragsrechts.



