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Wettbewerbsrechtlesen

Anschwärzen von Mitbewerbern, § 4 Nr. 8 UWG

Nach § 4 Nr. 8 UWG handelt unlauter, wer über Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmens zu schädigen.

Die Regelung betrifft Tatsachen als eine spezielle Form der Äußerung. Es wird dabei zusätzlich danach differenziert, ob die Mitteilung der Tatsache vertraulich war oder nicht.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Oktober 2012 um 11:43 Uhr
 

Ausbeutung fremder Leistungen, § 4 Nr. 9 UWG

Die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers ist unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 4 Nr. 9 UWG unlauter.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Oktober 2012 um 11:38 Uhr
 

Unlauterer Behinderungswettbewerb, § 4 Nr. 10 UWG

Durch fast jede geschäftliche Handlung werden Mitbewerber behindert. Bietet ein Unternehmer  Waren oder Dienstleistungen  zu besonders guten Preisen und hoher Qualität an, so kann die Nachfrage nach den Produkten der Konkurrenz in demselben Umfang zurückgehen. Damit werden diese in ihrer geschäftlichen Entfaltungsfreiheit eingeschränkt. Es liegt auf der Hand, dass das UWG nicht jede Form der Behinderung der Mitbewerber verbieten kann. Andernfalls würde unser Wirtschaftssystem selbst in Frage gestellt. Lediglich die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers ist gem. § 4 Nr. 10 UWG unlauter.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Oktober 2012 um 10:32 Uhr
 

Unlauterer Rechtsbruch, § 4 Nr. 11 UWG

Nach § 4 Nr. 11 UWG stellt es eine unlautere geschäftliche Handlung dar, wenn gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Man spricht insoweit auch vom "Vorsprung durch Rechtsbruch". Solche Regelungen sind etwa die Impressumspflicht nach § 5 TMG oder die verschiedenen Belehrungspflichten im Online-Handel. Die Gesamtdarstellung der wettbewerbsrechtlichen Nebenregelungen befinden sich hier ...

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. Oktober 2012 um 12:53 Uhr