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| Schadenersatzanspruch, § 9 UWG |
| Verschulden |
| Schaden |
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Im Vergleich zum Anspruch auf Unterlassen kann der Anspruchsberechtigte im UWG unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen.
Erforderlich sind neben der- Rechtsverletzung und deren
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden,
- Schaden und
- Kausalität.



