Das Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht. Um in den Genuss des Gebrauchsmusterschutzes zu kommen, müssen die Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters vorliegen. Ferner sind verschiedene Ausschlusstatbestände zu beachten, die einer Gebrauchsmustererteilung entgegenstehen.
Voraussetzungen für die Gebrauchsmustererteilung:
- Erfindung
- Neuheit
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Erfinderische Tätigkeit


