Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit dem Schutz geistiger Tätigkeiten auf gewerblichem Gebiet, insbesondere durch das Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht und das Gebrauchsmusterrecht. Ferner gehören zum gewerblichen Rechtsschutz auch Teilbereiche weiterer Rechtsgebiete wie z.B. das Namensrecht des BGB oder das Firmenrecht des HGB. In verschiedenen Konstellationen werden geistige Tätigkeiten auch durch das Wettbewerbsrecht geschützt, so dass dieses Rechtsgebiet hier ebenfalls mit erfasst wird.
Wettbewerbsrecht
Mit dem Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) werden Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauterem geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art geschützt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält hierzu verschiedene Beispielskataloge verbotener unlauterer Handlungen. Außerdem sind im UWG verschiedene Generalklauseln enthalten, die auch unlautere Handlungen verbieten, welche nicht in einem Beispielkatalog aufgeführt sind.
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Markenrecht
Das Markengesetz enthält umfassende Regelungen zum Kennzeichenschutz. Neben Marken werden als weitere Kennzeichen geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben geschützt. Eine zentrale Funktion im Markenrecht stellt die Herkunftsfunktion dar. Sie ermöglicht die Unterscheidung von Produkten eines Unternehmens von denjenigen eines anderen (konkurrierenden) Unternehmens. Der Markenschutz kann neben der Eintragung in das Markenregister auch durch die bloße Benutzungsaufnahme entstehen.
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Geschmacksmusterrecht / Designrecht
Gegenstand des Geschmacksmusterrechts sind zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen mit einer bestimmten Eigenart. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Eintragung in das Gebrauchsmusterregister geschützt werden. Auf europäischer Ebene können derartige Gestaltungen darüber hinaus als Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Eintragung geschützt sein. Das Geschmacksmusterrecht findet vor allem in den Bereichen des Produkt-, Industrie- und Grafikdesigns Anwendung und wird deshalb auch als Designrecht bezeichnet.
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Weitere Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes
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