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Wettbewerbsrechtliche Nebenregelungen (Übersicht)

Es gibt es auch außerhalb des UWG Normen, die wettbewerbsrechtliche Bedeutung haben. Diese sollen als wettbewerbsrechtliche Nebenregelungen bezeichnet werden. Dabei kann es sich um Gesetze, Verordnungen , aber auch Richtlinien bestimmter Wirtschaftsgruppen handeln. Wegen § 4 Nr. 11 UWG müssen solche Vorschriften ebenfalls genau beachtet werden, da bei Verstößen verschiedene wettbewerbsrechtlichen Sanktionen drohen können, die insbesondere auch hohe Kosten auslösen können. Nachfolgend wird eine Übersicht über die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Nebenregelungen gegeben. Weiterlesen...

 

Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und UWG

Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befinden sich in den §§ 305 ff. BGB. Wird gegen diese Normen verstoßen, kann zugleich eine unlautere Wettbewerbshandlung vorliegen, wobei insbesondere § 4 Nr. 11 UWG einschlägig sein kann. Dies kann Konkurrenten insbesondere zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen veranlassen. Einzelheiten zum Recht der AGB befinden sich bei der Darstellung des Vertragsrechts.
 

Fernabsatzrecht und UWG

Bei Internetbestellungen handelt es sich ebenso wie etwa bei Telefonbestellungen oder Bestellungen aus einem Versandhandelskatalog mittels Bestellkarte um Fernabsatzverträge. Diese sind in den §§ 312b ff. BGB geregelt. Bei Fernabsatzverträgen müssen bestimmte Besonderheiten wie z.B. Belehrungspflichten beachtet werden. Ein Verstoß gegen das Fernabsatzrecht kann wettbewerbswidrig sein und zu Abmahnungen führen. Die wichtigsten Regelungen werden nachfolgend dargestellt. Weiterlesen...

 

Preisangabenverordnung und UWG

Die Preisangabenverordnung (PAngV) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen und verpflichtet im Wesentlichen zu Preiswahrheit und Preisklarheit. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann wettbewerbswidrig sein. Da ein solcher Verstoß leicht festzustellen ist, stellt die Preisangabenverordnung ein beliebtes Argument für Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Konkurrenten dar. Weiterlesen...

 

Telemediengesetz und UWG

Das Telemediengesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, also insbesondere für Websites. Es beinhaltet verschiedene Informationspflichten, von denen die sog. Impressumspflicht nach § 5 TMG wohl die wichtigste und bekannteste Pflicht ist. Dabei macht der Gesetzgeber sehr genaue Vorgaben. Werden diese nicht beachtet, kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, der zu Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen führen kann. Hierzu kann es vor allem deshalb besonders schnell kommen, da sich Verstöße gegen die Vorgaben des TMG relativ einfach und schnell feststellen lassen. Weiterlesen...
 

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und UWG

Die Regelungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) sind eng mit den Regeln über die irreführende Werbung nach § 5 UWG verwand. Das LMBG dient insbesondere dem Schutz vor Täuschung durch unterlassene oder fehlerhafte Bezeichnungen für Lebensmittel. Weiterlesen...

 

Heilmittelwerbegesetz und UWG

Im Heilmittelwerbegesetz  (HWG) finden sich Regelungen für Arzneimittel , Medizinprodukte und andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht. Ziel des Gesetzgebers war es, die Werbung  für solche Waren und Dienstleistungen wahr und sachlich zu halten. Vertöße gegen das HWG sind regelmäßig auch Verstöße gegen das im UWG geregelte Wettbewerbsrecht. Weiterlesen...