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Start Gewerblicher Rechtsschutz Irreführung durch Unterlassen, § 5a UWG

Irreführung durch Unterlassen, § 5a UWG

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Irreführung durch Unterlassen, § 5a UWG
Tatbestand der Irreführung durch Unterlassen, § 5 a UWG
Verletzung von Informationspflichten
Wesentliche Informationen
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Nach § 5a UWG ist auch die Irreführung durch Unterlassen unlauter. § 5a UWG hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen verbietet er die Täuschung durch sogenanntes beredtes Schweigen (Abs. 1 und Abs. 2); zum anderen begründet er auch ganz konkrete Informationspflichten im Verkehr mit Verbrauchern auf (Abs. 3 und Abs. 4).

Beredtes Schweigen meint, dass wenn ein Produkt üblicherweise bestimmte Merkmale ausweist, der Unternehmer den Verbraucher - welcher selbstverständlich vom Vorliegen dieser Eigenschaften ausgeht - irreführt, indem er das Fehlen eines dieser Merkmale verschweigt.1

Beispiel: Alfa-Romeo-Wagen werden immer mit Werksgarantie verkauft und dies im Verkehr allgemein bekannt ist, muss ein Nichtvertragshändler explizit darauf hinweisen, wenn er Alfa-Romeo ohne die übliche Werksgarantie verkauft.2


[1] Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27.Aufl. 2009, Bornkamm zu § 5a Rn. 4

[2] OLG Düsseldorf GRUR 1977, 261 f.



 

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