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Start Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Unlautere geschäftliche Handlung
Wettbewerbsrechtlesen

Die unlautere geschäftliche Handlung im System des UWG

Unlautere geschäftliche Handlungen sind verboten. Dieses Verbot der Unlauterkeit  wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einem differenzierten Normensystem ausgestaltet. Neben allgemeinen, generalklauselartigen Verboten existieren weitere, teilweise sehr spezielle Regelungen. Das System der Unlauterkeit im UWG wird nachfolgend skizziert und so eine Übersicht über die wichtigen Verbotsbereiche  geschäftlichen bzw. unternehmerischen Handelns gegeben. Weiterlesen...

 

Verstoß gegen die "schwarze Liste", § 3 Abs. 3 UWG

§ 3 Abs. 3 UWG erklärt die im Anhang zum UWG aufgeführten geschäftlichen Handlungen für unzulässig. Er ist der am engsten gefasste Verbotstatbestand und daher aus systematischen Gründen vorrangig zu berücksichtigen. Weiterlesen...

 

Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt, § 3 Abs. 2 UWG

Ein Verstoß gegen die Anforderungen der fachlichen Sorgfalt ist gemäß § 3 Abs. 2 UWG eine unlautere geschäftliche Handlung und somit verboten. Weiterlesen...
   

Irreführung durch Unterlassen, § 5a UWG

Nach § 5a UWG ist auch die Irreführung durch Unterlassen unlauter. § 5a UWG hat zwei wesentliche Funktionen. Zum einen verbietet er die Täuschung durch sogenanntes beredtes Schweigen (Abs. 1 und Abs. 2); zum anderen begründet er auch ganz konkrete Informationspflichten im Verkehr mit Verbrauchern auf (Abs. 3 und Abs. 4). Weiterlesen...
 

Unzumutbare Belästigung, § 7 UWG

§ 7 Abs. 1 UWG enthält eine Regelung, die den Schutz der Marktteilnehmer vor unzumutbaren Belästigungen regelt. Diese Norm ist generalklauselartig ausgestaltet: jegliche unzumutbare Belästigung ist unzulässig. Weiterlesen...

 

Vergleichende Werbung, § 6 UWG

In § 6 UWG regelt das Gesetz die vergleichende Werbung. Vergleichende Werbung  ist gem. § 6 Abs. 1 UWG Werbung , die einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren  oder Dienstleistungen erkennbar macht. Die Werbung ist eine besondere Form der geschäftlichen Handlung. Weiterlesen...