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Start Gewerblicher Rechtsschutz Strafvorschriften des UWG (Übersicht)

Strafvorschriften des UWG (Übersicht)

Wettbewerbswidriges Verhalten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar sein. Insoweit wird nicht nur der Konkurrent, sondern auch die Staatsanwaltschaft tätig. Am Ende eines Strafverfahrens steht dann ggf. die Bestrafung des Verantwortlichen mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen. Das UWG sieht dabei Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

Strafbar können die folgenden Handlungen sein:

 

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