böhm anwaltskanzlei.

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Start Gewerblicher Rechtsschutz Beseitigungsanspruch, § 8 UWG

Beseitigungsanspruch, § 8 UWG

Der Beseitigungsanspruch ist auf die Beseitigung fortwirkender Störungen gerichtet.

Voraussetzungen sind:
  1. Rechtsverletzung
  2. Fortdauernde Störung
  3. Überwiegendes Interesse an Beseitigung

 

 

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