böhm anwaltskanzlei.

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Rechtsfolgen
Wettbewerbsrechtlesen

Rechtsfolgen unlauterer geschäftlicher Handlungen (Übersicht)

Im UWG stehen den von unlauteren Handlungen Betroffenen unterschiedliche Ansprüche zu, die auf verschiedene Weise durchsetzbar sind. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Gesetz die Ansprüche teilweise auf bestimmte Betroffene beschränkt. Weiterlesen...

 

Unterlassungsanspruch, § 8 UWG

Der Berechtigte kann denjenigen auf Unterlassung in Anspruch nehmen, der ihn in seinen Rechten verletzt. Dieser Anspruch ist verschuldensunabhängig. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Weiterlesen...

 

Beseitigungsanspruch, § 8 UWG

Der Beseitigungsanspruch ist auf die Beseitigung fortwirkender Störungen gerichtet. Weiterlesen...

 

Schadenersatzanspruch, § 9 UWG

Im Vergleich zum Anspruch auf Unterlassen kann der Anspruchsberechtigte im UWG unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Weiterlesen...

 

Gewinnabschöpfungsanspruch, § 10 UWG

Verbände, qualifizierte Einrichtungen und Kammern gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG haben bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen § 3 UWG die Möglichkeit, vom Verletzer die Herausgabe des durch die Verletzung entstandenen Gewinnes zu verlangen. Diese Summe wird dann an den Bundeshaushalt abgeführt. Der Gewinnabschöpfungsanspruch der Verbraucherverbände ist von geringer praktischer Relevanz.

 

Veröffentlichungsanspruch

Der obsiegenden Partei in einem Wettbewerbsverfahren wird die Möglichkeit eingeräumt, bei Nachweis eines berechtigten Interesses die öffentliche Bekanntmachung des Urteils auf Kosten der Unterliegenden zu betreiben. Eine ähnliche Regelung findet sich im Urheberrecht und im Patentrecht.