Zur Beurteilung, ob ein Verhalten gegenüber einem
Verbraucher unlauter ist, ist es entscheidend, welche Eigenschaften man einem Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 2 UWG zurechnet, denn nur danach kann beurteilt werden, inwiefern der Verbraucher in einer bestimmten Situation schutzbedürftig ist oder der Unternehmer in zulässigerweise versucht, seine Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben.
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