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Wettbewerbsrechtlesen

Vergleichende Werbung für unterschiedlichen Bedarf, § 6 Abs. 2 Nr. 1 UWG

 In § 6 Abs. 2 Nr. 1 UWG wird festgelgt, dass eine vergleichende Werbung unlauter ist, wenn sich der Vergleich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht. Weiterlesen...
 

Objektive vergleichende Werbung, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist vergleichende Werbung unlauter, wenn sich der Vergleich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis der verglichenen Waren oder Dienstleistungen bezieht. Weiterlesen...
 

Vergleichende Werbung mit Verwechslungsgefahr, § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist vergleichende Werbung unlauter, wenn der Vergleich zu Verwechslungen zwischen den verglichenen Parteien, den angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den verwendeten Kennzeichen führen. Weiterlesen...

 

Vergleichende Werbung unter Ausnutzung oder Beeinträchtigung eines Kennzeichens, § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG

Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ist vergleichende Werbung unzulässig, wenn der Vergleich den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Weiterlesen...
 

Vergleichende Werbung unter Herabsetzung und Verunglimpfung, § 6 Abs. 2 Nr. 5

Vergleichende Werbung ist unzulässig, wenn er eine Herabsetzung oder Verunglimpfung  der Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers enthält, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG. Weiterlesen...

 

Vergleichende Werbung unter Imitation oder Nachahmung, § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG

Vergleichende Werbung ist unzulässig, wenn der Werbende ein Kennzeichen verletzend imitiert oder nachahmt, § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG. Das Verbot bezweckt den Schutz der Hersteller des Originalproduktes, die sich nicht wehren können, weil beispielsweise der  Patentschutz abgelaufen ist. Weiterlesen...