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Start Gewerblicher Rechtsschutz Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit, § 4 Nr. 1 UWG

Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit, § 4 Nr. 1 UWG

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Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit, § 4 Nr. 1 UWG
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Nach § 4 Nr. 1 UWG sind geschäftliche Handlungen verboten, die ein scheinbar günstiges Angebot mit Zwängen verbinden, die die Entscheidung der Verbaucher oder eines sonstigen Marktteilnehmer unangemessen und unsachlich  beeinflussen. Die möglichen Erscheinungsformen sind vielfältig und lassen sich in verschiedene Fallgruppen einteilen, die nachfolgend skizziert werden.



 

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