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Start Gewerblicher Rechtsschutz Schadenersatzanspruch, § 9 UWG

Schadenersatzanspruch, § 9 UWG

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Schadenersatzanspruch, § 9 UWG
Verschulden
Schaden
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Im Vergleich zum Anspruch auf Unterlassen kann der Anspruchsberechtigte im UWG unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen.

Erforderlich sind neben der
  • Rechtsverletzung und deren
  • Rechtswidrigkeit
zusätzlich
  • Verschulden,
  • Schaden und
  • Kausalität.


 

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