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Start Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht

WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht / in Berlin und online im Internet /

Das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt vor unlauterem Wettbewerb. Vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt spezielle Regeln auf.  Verstöße gegen diese Wettbewerbsregeln führen u.a. zu Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen, die mit Abmahnungen, Klagen und einstweiligen Verfügungen durchgesetzt werden können. Mehr zum Wettbewerbsrecht ...

Wichtige Themen im Wettbewerbsrecht: unlautere geschäftliche Handlung | vergleichende Werbung | irreführende Werbung | BelästigungImpressumspflicht | Preisangaben | Fernabsatzregeln | Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Siehe auch: Häufige Rechtsfragen zum Wettbewerbsrecht | Urteile zum Wettbewerbsrecht | Individuelle Rechtsberatung zum Wettbewerbsrecht

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Anwalt für Wettbewerbsrecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte individuell und auf höchstem fachlichen Niveau zum Wettbewerbsrecht. Wir bieten schnelle, effektive und effiziente Hilfe. Sie können zwischen Online-Rechtsberatung, telefonischer und persönlicher Beratung wählen. Die Erstberatung erfolgt zum Festpreis. Beratungstermine erhalten Sie kurzfristig. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.

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Ausgewählte Beiträge zum Wettbewerbsrecht



Unzumutbare Belästigung, § 7 UWG

§ 7 Abs. 1 UWG enthält eine Regelung, die den Schutz der Marktteilnehmer vor unzumutbaren Belästigungen regelt. Diese Norm ist generalklauselartig ausgestaltet: jegliche unzumutbare Belästigung ist unzulässig.

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Die Generalklausel, § 3 Abs. 1 UWG

Die Generalklausel für unlautere geschäftliche Handlungen ist § 3 Abs. 1 UWG.  Diese Vorschrift ist so weit gefasst, dass sämtliche wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen im Grunde hierunter fallen können. Weiterlesen...

 

Der Begriff der Werbung

Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Absatz von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen steht.1

 

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