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Start Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtlesen

Einführung in das Wettbewerbsrecht

Gegenstand des Wettbewerbsrechts sind geschäftliche Handlungen unterschiedlicher Art. Hierzu zählt auch die Werbung. Einschlägige gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb (§1 UWG). Auch die Allgemeinheit hat ein Interesse an unverfälschtem Wettbewerb, das vom UWG ebenfalls geschützt wird. Unlauterer Wettbewerb ist, nach der Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG verboten. Weiterlesen...
 

Bedeutung des Wettbewerbsrechts

Das Wettbewerbsrecht hat für unternehmerisches Handeln eine sehr hohe Bedeutung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden so ziemlich jede Äußerung und Handlung erfasst,  die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr zur Steigerung seines Umsatzes tätigt. Weiterlesen...
 

Wettbewerbsrechtliche Definitionen

Die zentralen Begriffe des Wettbewerbsrechts werden in § 2 UWG definiert. Diese Begriffe sind für das Verständnis des Gesetzestextes unerlässlich. Auf den folgenden Beitragsseiten werden die gesetzlichen Begriffsbestimmungen ausführlich erläutert. Weiterlesen...

 

Der Begriff der Werbung

Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Absatz von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen steht.1 Weiterlesen...
 

Das Verbraucherleitbild

Zur Beurteilung, ob ein Verhalten gegenüber einem Verbraucher unlauter ist, ist es entscheidend, welche Eigenschaften man einem Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 2 UWG zurechnet, denn nur danach kann beurteilt werden, inwiefern der Verbraucher in einer bestimmten Situation schutzbedürftig ist oder der Unternehmer in zulässigerweise versucht, seine Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben. Weiterlesen...
 

Die unlautere geschäftliche Handlung im System des UWG

Unlautere geschäftliche Handlungen sind verboten. Dieses Verbot der Unlauterkeit  wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einem differenzierten Normensystem ausgestaltet. Neben allgemeinen, generalklauselartigen Verboten existieren weitere, teilweise sehr spezielle Regelungen. Das System der Unlauterkeit im UWG wird nachfolgend skizziert und so eine Übersicht über die wichtigen Verbotsbereiche  geschäftlichen bzw. unternehmerischen Handelns gegeben. Weiterlesen...

 

Verstoß gegen die "schwarze Liste", § 3 Abs. 3 UWG

§ 3 Abs. 3 UWG erklärt die im Anhang zum UWG aufgeführten geschäftlichen Handlungen für unzulässig. Er ist der am engsten gefasste Verbotstatbestand und daher aus systematischen Gründen vorrangig zu berücksichtigen. Weiterlesen...