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Start Gewerblicher Rechtsschutz Markenrecht Verfahren in Markensachen
Markenrechtlesen

Eintragungsverfahren (Übersicht)

Das Eintragungsverfahren regelt die einzelnen Schritte einer Markeneintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Weiterlesen...
 

Anmeldung der Markeneintragung

Die Anmeldung der Markeneintragung ist Bestandteil des Eintragungsverfahrens bei Marken (§§ 32 ff. MarkenG). An die Anmeldung werden bestimmte Anforderungen gestellt. Weiterlesen...

 

Prüfung der Markeneintragung

Ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingegangen, prüft dieses, ob die formellen und materiellen Anmeldevoraussetzungen erfüllt sind. Weiterlesen...

 

Absolute Schutzhindernisse

Ist das als Marke gewünschte Zeichen markenfähig, so kommt das Zeichen grundsätzlich als Marke in Betracht. Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) akzeptiert jedoch nur solche Marken zur Eintragung, denen keine absoluten Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 MarkenG) entgegenstehen. Die Schutzhindernisse sind vom DPMA von Amts wegen zu berücksichtigen, da sie ihre Rechtfertigung in den Interessen der Öffentlichkeit finden. Weiterlesen...

 

Überwindung der absoluten Schutzhindernisse

Absolute Schutzhindernisse können einer Eintragung ausnahmsweise nicht entgegenstehen, wenn diese von der Marke überwunden werden. Eine Marke kann die Schutzhindernisse überwinden, wenn sie sich in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Weiterlesen...

 

Relative Schutzhindernisse, § 9 MarkenG

Relative Schutzhindernisse dienen dem privaten Interesse des Inhabers eines kollidierenden älteren Zeichens. Sie sind in den §§ 9 bis 13 MarkenG niedergelegt und als Löschungsgründe formuliert. Weiterlesen...

 

Widerspruch gegen eine Markeneintragung

Der Inhaber einer Marke mit älterem Zeitrang kann nach § 42 MarkenG Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke einlegen. Weiterlesen...