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Start Gewerblicher Rechtsschutz Markenrecht Übertragung der Kennzeichenrechte
Markenrechtlesen

Übertragung der Marke

Das Recht an der Marke ist übetragbar, § 27 MarkenG. Eine Übertragung der Markenrechte kann sowohl umfassend, als auch nur teilweise erfolgen. Bei der unbeschränkten Übertragung der Marke verliert der ehemalige Rechteinhaber sämtliche Rechte. Bei der beschränkten Übertragung entscheiden die Vertragsparteien über den Umfang der einzuräumenden Markenrechte. Das Gesetz macht hier keine Vorgaben. Weiterlesen...

 

Der Markenlizenzvertrag

Der Markenlizenzvertrag ist ein spezieller Lizenzvertrag. Lizenzgegenstand sind Marken (vgl. § 30 MarkenG). Im Markenlizenzvertrag können die Inhalte nahezu völlig frei vereinbart werden. Insbesondere können beliebige zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen vereinbart werden oder auch eine exklusive Markenlizenz vereinbart werden (vgl. Der Lizenzvertrag). Weiterlesen...

 

Übertragung geschäftlicher Bezeichnungen

Anders als Markenrechte, lassen sich Unternehmenskennzeichen nicht einfach übertragen. Dies wird vor allem daraus gefolgert, dass das MarkenG zur Übertragbarkeit der Geschäftsbezeichnungen schweigt, während in Bezug auf Marken in § 27 MarkenG eine Regelung getroffen wurde. Weiterlesen...