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Markenrechtlesen

Rechte an geschäftlichen Bezeichnung, § 15 MarkenG

Der Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung erwirbt ein Recht, dass in zwei Richtungen wirkt. Zum einen ist er berechtigt, die geschäftliche Bezeichnung zu verwenden, zum anderen kann er Dritte von der verwendung ausschließen. Weiterlesen...

 

Verletzung der geschäftlichen Bezeichnungen

Das MarkenG schützt auch den Inhaber einer geschützten geschäftlichen Bezeichnung vor Dritten, die sein rechtlich geschütztes Kennzeichen unbefugt verwenden, indem es ihm Abwehrrechte zur Verfügung stellt. Diese Abwehrrechte stehen ihm zu, wenn er der Inhaber einer rechtlich geschützten Bezeichnung ist, und eine Verletzungshandlung vorliegt. Weiterlesen...

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. November 2009 um 12:26 Uhr
 

Verwechslungsschutz der geschäftlichen Bezeichnung, § 15 Abs. 2 MarkenG

Geschäftliche Bezeichnungen sind gegenüber prioritätsjüngeren identischen oder ähnlichen Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr benutzt werden grundsätzlich dann geschützt, wenn Verwechslungsgefahr besteht, § 15 Abs. 2 MarkenG. Weiterlesen...

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 04. Februar 2010 um 13:36 Uhr
 

Bekanntheitsschutz geschäftlicher Bezeichnungen, § 15 Abs. 3 MarkenG

Im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnungen werden in § 15 Abs. 3 MarkenG geschützt. Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung vor unlauterer Rufausbeutung entspricht dem Bekannheitsschutz der Marke, sodass das dort gesagte entsprechend für die geschäftliche Bezeichnung gilt.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 04. Februar 2010 um 13:37 Uhr