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Markenrechtlesen

System des Schutzes geographischer Herkunftsangaben

Der Schutz geographischer Herkunftsangaben ist auf drei Ebenen gegeben. Es gibt zunächst den Schutz auf der nationalen Grundlage, §§ 126 ff. MarkenG. Daneben gibt es auf europäischer Ebene den Schutz geographischer Herkunftsangaben auf der Grundlage der Verordnung Nr. 510/06 (vormals Verordnung Nr. 2081/92). Nachfolgend soll die nationale Ausgestaltung des Schutzes durch das Markenrecht im Vordergrund stehen. Weiterlesen...
 

Verletzung geographischer Herkunftsangaben

Der nationale Schutz geographischer Herkunftsangaben ist gestaffelt nach den Qualitäts oder Gütevorstellungen, die mit der Angabe verbunden werden. Danach lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: Weiterlesen...