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Formen geschäftlicher Bezeichnungen
Neben den eingetragenen und nicht eingetragenen Marken schützt das MarkenG auch Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Diese genießen Schutz als geschäftliche Bezeichnungen gemäß § 5 MarkenG. Anders als die Marke weisen geschäftliche Bezeichnungen nicht auf die Ware oder die Dienstleistungen, sondern auf das Unternehmen hin.
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