böhm anwaltskanzlei.

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Markenrechlesen

Formen geschäftlicher Bezeichnungen

Neben den eingetragenen und nicht eingetragenen Marken schützt das MarkenG auch Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Diese genießen Schutz als geschäftliche Bezeichnungen gemäß § 5 MarkenG. Anders als die Marke weisen geschäftliche Bezeichnungen nicht auf die Ware oder die Dienstleistungen, sondern auf das Unternehmen hin. Weiterlesen...

 

Die geschäftliche Bezeichnung und ihr Schutz

Der Schutz für Unternehmenskennzeichen unterscheidet sich von dem Schutz der eingetragenen Marken grundlegend. Er entsteht grundsätzlich durch die Inbenutzungsnahme im geschäftlichen Verkehr. Die Priorität nimmt hier in Anspruch, wer das Zeichen zuerst benutzt hat. Weiterlesen...