Das Wettbewerbsrecht schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere auch in der Werbung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird nahezu jede Äußerung und Handlung erfasst, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr tätigt. Damit hat das Wettbewerbsrecht für unternehmerisches Handeln eine hohe Bedeutung. Alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmers müssen wettbewerbsrechtlich zulässig sein.



Gegenstand des Presserechts sind öffentliche Äußerungen. Deshalb wird teilweise auch vom Äußerungsrecht gesprochen. Das Presserecht fragt danach, welche Äußerungen zulässig sind und welche Ansprüche gegen unzulässige Äußerungen bestehen. Öffentliche Äußerungen finden oftmals in einem Spannungsfeld statt, welches einerseits von der Presse- / Meinungsfreiheit und andererseits von den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen geprägt ist. Presserechtliche Regelungen sind nicht nur auf die klassischen Medien wie Print, Rundfunk (einschließlich der Fernsehsender) und Film anwendbar, sondern insbesondere auch auf die neuen Medien wie das Internet. Auch der über eine Website online Publizierende darf sich nur im Rahmen der presserechtlichen Grenzen bewegen.

















