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Wettbewerbsrecht / UWG

WettbewerbsrechtDas Wettbewerbsrecht schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere auch in der Werbung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird nahezu jede Äußerung und Handlung erfasst, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr tätigt. Damit hat das Wettbewerbsrecht für unternehmerisches Handeln eine hohe Bedeutung. Alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmers müssen wettbewerbsrechtlich zulässig sein.

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Presserecht

PresserechtGegenstand des Presserechts sind öffentliche Äußerungen. Deshalb wird teilweise auch vom Äußerungsrecht gesprochen. Das Presserecht fragt danach, welche Äußerungen zulässig sind und welche Ansprüche gegen unzulässige Äußerungen bestehen. Öffentliche Äußerungen finden oftmals in einem Spannungsfeld statt, welches einerseits von der Presse- / Meinungsfreiheit und andererseits von den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen geprägt ist. Presserechtliche Regelungen sind nicht nur auf die klassischen Medien wie Print, Rundfunk (einschließlich der Fernsehsender) und Film anwendbar, sondern insbesondere auch auf die neuen Medien wie das Internet. Auch der über eine Website online Publizierende darf sich nur im Rahmen der presserechtlichen Grenzen bewegen.

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Markenrecht

MarkenrechtMarken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen auf deren Herkunft und besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Marken nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers  profitieren.

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Geschmacksmusterrecht / Designrecht

Geschmacksmusterrecht

Gegenstand des Geschmacksmusterrechts / Designrechts sind Geschmacksmuster. Dabei handelt es sich um neue und mit Eigenart versehene, in das Geschmacksmusterregister eingetragene zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen wie sie u.a. beim Industrie-,  Produkt- und Grafikdesign üblich sind. Das Geschmacksmusterrecht schützt den Inhaber vor der Nachahmung seines geschützten Musters und eröffnet ihm damit die Möglichkeit der Verwertung seiner Leistung. Im Fall der Verletzung von Geschmacksmuster- / designrechten stehen dem Inhaber verschiedene Ansprüche zur Verfügung.

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