Bei der Bildmarke ist ein spezielles Bild, z.B. ein Logo geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform des Bildes. Es handelt sich bei der Bildmarke um eine spezielle Markenform. Gesetzliche Regeln finden sich in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV.
Beispiele für Bildmarken

Weitere Beipiele: Mercedes-Stern, Logo Deutsche Bank
Anwalt für Markenrecht
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Bildmarken

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