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AGB Einkauf

agb

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf werden die Rechtspositionen des Käufers optimiert, z.B. durch möglichst weitreichende Gewährleistungerechte. Sie helfen im Geschäftsverkehr, um den regelmäßig weitreichenden AGB der Verkäuferseite entgegenzuwirken und eine "Waffengleichheit" herzustellen. Darüber hinaus können die AGB zur Streitvermeidung beitragen, indem etwa Zahlungsziele klar definiert sind. Die AGB werden von einem Anwalt in Abstimmung mit Ihnen erstellt. Gerne übersenden wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot. 

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Ausgewählte AGB-Inhalte

  • Geltungsbereich 
  • Vertragsschluss
  • Lieferung / Leistungen
  • Zahlungen und Zahlungsziele
  • Gewährleistung

Leistungen

Sie erhalten von uns individuell für Ihre Bedürfnisse entwickelte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Hierfür setzen wir alle erforderlichen Maßnahmen nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen um. Soweit wir Ihnen einen Festpreis anbieten können, beinhaltet dieser die nachfolgend genannten Leistungen. Weitere eventuell erforderliche Leistungen rechnen wir nach Aufwand ab.

Festpreisleistungen:

  • Analyse des Regelungsbedarfs, insbes. unter Einbeziehung wirtschaftlicher Aspekte
  • Einmalige, individuelle anwaltliche Beratung und Abstimmung des Inhalts der AGB
  • Erster umfassender Entwurf der AGB

Wie alle unsere Leistungen beinhalten diese Leistungen insbesondere auch:

  • Kompetenzen einer Fachanwaltskanzlei
  • Individuelle Betreuung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
  • Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine
  • Verschlüsselter Online-Zugang zu Ihrer Mandatsakte

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