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Abschlussschreiben

Mit der einstweiligen Verfügung liegt dem Antragssteller zwar ein Titel vor, dieser ist jedoch nur ein vorläufiger, da eine endgültige Klärung durch Urteil im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat. Das so genannte Abschlussschreiben kann die Vorläufigkeit der Verfügung beseitigten.

Grundlagen Abschlusschreiben

Nachdem eine einstweilige Verfügung erwirkt worden ist, wird dem Gegner ein Schreiben zugestellt, mit der Aufforderung, die Verfügung als endgültig anzuerkennen. Dies erfolgt durch Ersuchen der Unterzeichnung und Zurücksendung des Abschlussschreibens innerhalb einer angemessenen Frist. Damit wird der Titel endgültig.

Soweit der zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig ist und daher keiner gerichtlichen Klärung mehr bedarf, ist das Abschlussschreiben für beide Seiten vorteilhaft. Der in seinen Rechten Verletzte erhält kurzfristig und abschließend Klarheit darüber, dass es zu weiteren Verletzungshandlungen nicht mehr kommen wird. Für den Verletzer ist das Abschlussschreiben insbesondere aus Kostengründen vorteilhaft. Er erspart sich Kosten der weiteren Rechtsverfolgung, bei der er unterliegen würde und deshalb zur Kostenerstattung verpflichtet wäre.

Anwalt Abschlussschreiben

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Unverbindlicher Kontakt

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. November 2012 um 12:11 Uhr  

Schutzschrift

Da die Entscheidung über die einstweilige Verfügung häufig ohne mündliche Verhandlung erfolgt, hat der Antragsgegner kaum Möglichkeiten, auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Soweit der Betroffene den Erlass einer einstweiligen Verfügung befürchtet, z.B. in Fällen, in denen sich der Betroffene zu Unrecht abgemahnt fühlt, kann er versuchen, der zu erwartenden einstweiligen Verfügung zuvorzukommen. Dies ist ihm durch die Hinterlegung einer Schutzschrift möglich.

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