Die Abmahnung kann bei Markenrechtsverletzungen ein für beide Seiten wirksames Instrument sein, um schnell und effizient die Markenverletzung zu beseitigen und zukünftige Markenrechtsverletzungen zu verhindern. Der Markeninhaber kann bei einer erfolgreichen Abmahnung meist schon in wenigen Tagen die Angelegenheit abschließen. Der Markenverletzer kann durch die Abmahnung eine finanziell verhältnismäßig günstigen Abschluss erzielen.
Ziel der Abmahnung bei einer Markenrechtsverletzung
Mit der Abmahnung wird das Ziel verfolgt, denjenigen, der Markenrechte verletzt ohne die Einschaltung eines Gerichts wirksam zu verpflichten, dieses rechtswidrige Verhalten zukünftig zu unterlassen. Deshalb wird der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Damit diese auch den nötigen Druck (und Erfolg) erzielt, sollte die Unterlassungserklärung mit einer angemessenen Vertragsstrafe versehen sein. So kann der Markeninhaber einigermaßen sicher sein, dass der Verletzter schon zur Vermeidung einer Vertragsstrafenzahlung zukünftig keine Markenrechtsverletzungen mehr begeht.
Weitere Einzelheiten zur Abmahnung...
Anwalt für Abmahnungen bei Markenrechtsverletzungen
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Abmahnung Markenrechtsverletzung



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