böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start 3-D-Marken

3 D Marke / dreidimensionale Marke

3-D-MarkenDie 3-D-Marke (dreidimensionale Marke) ist eine besondere Markenform. Mit ihr können körperliche Gegenstände in ihrer konkreten Ausgestaltung geschützt werden. Die Schutzfähigkeit der 3-D-Marke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 9 MarkenV.

Dreidimensionale Marke

Die Aufmachung und die Form eines Produktes und seine Verpackung kann markenfähig sein. Man spricht insoweit von einer dreidimenionalen Marke.

Beispiele: Verpackungen des Pritt-Klebestifts und Odol-Mundwassers.

Es ist jedoch besonders zu berücksichtigen, dass solche Zeichen, deren Form durch die Art der Ware selbst bedingt ist, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen nicht als Marke schutzfähig sind, § 3 Abs. 2 MarkenG.

Beispiele: Eine normale Flaschenform, Videokassettenhülle

Hierdurch soll verhindert werden, dass dem Markeninhaber unangemessene Monopolrechte an der Produktion der Ware selbst eingeräumt werden, da das Markenrecht im Gegensatz zum Patentrecht zeitlich unbefristet ist.

Anwalt für Markenrecht

  • Team der böhm anwaltskanzlei.
  • Team der böhm anwaltskanzlei.

Benötigen Sie individuelle Rechtsberatung im Markenrecht? Gerne beraten wir Sie individuell und auf höchstem fachlichen Niveau. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Angebot, weitere Details oder eine schnelle Erstberatung. Unsere Antwort und einen eventuellen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig. Unseren Mandanten bieten wir zudem einen verschlüsselten Online-Zugang zu ihren Akten an.

Unverbindlicher Kontakt

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenfrei. Wir antworten schnell und kompetent.

Anwaltliche Beratung im Markenrecht

Anwalt MarkenrechtDie Eintragung von Marken und die Markenfähigkeit gehören ebenso zu unserem Beratungsspektrum wie die Konzeption und Umsetzung der optimalen Strategie in einem markenrechtlichen Verletzungsverfahren. Ihre speziellen markenrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

Termin vereinbaren

Mehr...